Finanzierung
BAföG-Novelle 2022/23
Am 23. Juni 2022 wurde vom deutschen Bundestag die 27. BAföG-Novelle verabschiedet. Das neue BAföG sieht unter anderem eine deutliche Anhebung der bisher gültigen Bedarfssätze und der Freibeträge – sowohl beim Einkommen und Vermögen der Schüler*innen als auch beim Elterneinkommen vor. Schüler*innen, die bisher überhaupt keine oder nur eine geringe BAföG-Förderung erhalten haben, haben also ab Wintersemester 2022/23 deutlich bessere Chancen gefördert zu werden. Auch Schüler*innen, die bereits den vollen Bedarfssatz erhalten, können mit deutlich mehr BAföG rechnen.
Durch die BAföG-Novelle 22/23 ist es möglich einen Antrag bis vor Vollendung des 45. Lebensjahres zu stellen.
Schulgeld
Die SfE ist eine private Einrichtung des Zweiten Bildungswegs zur Vorbereitung auf den Mittleren Schulabschluss und die Allgemeine Hochschulreife (Kolleg / Gymnasialer Zweig), genehmigte Ersatzschule, gemäß § 98 Schulgesetz für Berlin (SchulG).
Das Schulgeld liegt zurzeit bei 100,00 € pro Monat für alle Kurse. 10% des Schulgeldaufkommens wird für Schulgeldermäßigungen und Freiplätze verwendet. Die monatliche Schulgeldzahlung kann unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. finanzielle Lage, Härtefälle) ermäßigt bzw. erlassen werden. Auf Antrag wird Geschwistern von Schüler*innen einkommensabhängig eine Ermäßigung gewährt, die wie folgt gestaffelt ist: 2. Geschwister: 25% (75,00 €), 3. Geschwister: 50% (50,00 €), jedes weitere Geschwister: 75% (25,00 €). Verlässt eines der Geschwister die Schule, erlischt auch die Ermäßigung.
BAföG
Elternabhängiges BAföG (sog. Schüler-BAföG)
Unter bestimmten Voraussetzungen ist es möglich, dass Schüler*innen, im Gymnasialen Zweig und im MSA-Kurs elternabhängiges Bafög erhalten. Das elternabhängige BAföG muss am Wohnort oder Bezirk der Eltern beantragt werden, da nur dort das Einkommen der Eltern geprüft werden kann. Elternabhängiges BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Elternunabhängiges BAföG (sog. Kolleg-BAföG)
Elternunabhängiges Bafög kann ab dem 18. und bis vor Vollendung des 45. Lebensjahres beantragt werden. Weitere Bedingungen sind der Mittlere Schulabschluss und eine abgeschlossene zweijährige Berufsausbildung. Gleichgestellt ist, wer zwei Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat bzw. eine den Unterhalt sichernde Erwerbstätigkeit nachweisen kann. Zu den Zeiten der Erwerbstätigkeit zählen auch Arbeitslosigkeit (d.h. Leistungsbezug aufgrund vorheriger Arbeit, also ALG I oder ALG II), Haushaltsführung eines Elternteils mit Kind, Bundesfreiwilligendienst, Wehrdienst, FSJ/FÖJ/FKJ, Praktika (Mindestdauer: 3 Monate), Entwicklungshilfe und Erwerbsunfähigkeit.
Wer mehr zur BAföG-Berechtigung wissen will:
BAföG-Beratung des Studentenwerks
Adresse: Behrenstraße 40/41
10117 Berlin
Telefon: (030) 20245-0
Telefax: (030) 20245-470
Di 10.00-13.00 Uhr, Do 13.00-16.00 Uhr (April und Oktober auch Fr 10.00-13.00 Uhr)
www.studentenwerk-berlin.de/bafoeg/
Das für die SfE zuständige BAföG-Amt des Bezirksamts Charlottenburg-Wilmersdorf
Adresse: Otto-Suhr-Allee 100
14052 Berlin
(U-Richard-Wagner-Platz)
Tel.: (030) 90291-0 / 7594 FAX
Di: 9:00-13:00 Uhr, Do: 14:00-18:00 Uhr
www.berlin.de/ba-charlottenburg-wilmersdorf/
Allgemeine Infos zu BAföG:
www.das-neue-bafoeg.de
BAföG-Rechner:
www.bafoeg-rechner.de/rechner
Schüler*innen-Stipendien der Hans-Böckler-Stiftung
Es gibt die Möglichkeit, zusätzlich zum elternunabhängigen BAföG ein Stipendium der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung zu erhalten. Du kannst gefördert werden, wenn du aktives Gewerkschaftsmitglied und/oder gesellschaftspolitisch engagiert bist, ein kontinuierliches und ehrenamtliches Engagement nachweisen kannst, warum du dein Abitur nachholen möchtest und von Gewerkschaftern, einem Vertrauensdozenten der Hans-Böckler-Stiftung oder deiner regionalen Stipendiatengruppe vorgeschlagen wirst. Die Hans-Böckler-Stiftung ist das Bildungswerk des DGB. Sie fördert gewerkschaftlich und/oder gesellschaftspolitisch engagierte Menschen. Mit den Stipendien möchte die Hans-Böckler-Stiftung einen Beitrag zur Entwicklung der gesellschaftlichen Solidarität leisten.